Dr. Bettina Kretschmann
 

Was ist tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (tfP) zählt neben der Verhaltenstherapie und der Psychoanalyse zu den Richtlinienverfahren, für die die gesetzlichen Krankenkassen bei entsprechender Indikation die Kosten übernehmen.

Die tfP basiert auf der Annahme, dass unbewußte Konflikte zu krankmachenden Störungen und Einschränkungen der Lebensqualität führen können. Meist früh in der Persönlichkeitsentwicklung erworbene Bewältigungsstrategien werden unbewusst beibehalten und können im Erwachsenenalter zu Belastungen in der Familie, auf der Arbeit und im Umgang mit anderen Menschen führen.

Das Ziel der Therapie ist es, gemeinsam Hintergründe und Ursachen von bestehendem Leid zu klären, damit dieses aufgelöst oder abgeschwächt werden kann. Besonderes Augenmerk wird dabei in der Behandlung auf das Hier und Jetzt gerichtet: Auf die Symptomatik, auf das Erleben verschiedener Lebenssituationen und auf Beziehungsmuster, die sich in der Behandlungssituation abbilden.


Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Die gesetztlichen Krankenkassen übernehmen bei entsprechender Indikation die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klären wir gemeinsam, ob eine ambulante Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für Ihre individuelle Problemlage geeignet ist. In weiteren Vorgesprächen (probatorische Sitzungen) besprechen wir Ihre Situation genauer und entwickeln Therapieziele, Behandlungsplan und vorraussichtliche Therapiedauer. Entscheiden Sie sich für eine Therapie, stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei Ihrer Krankenkasse (das Formular erhalten Sie bei mir). Vor Beginn einer Psychotherapie ist zudem eine ärztliche Abklärung zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung (mit-) verantwortlich sein können (das Formular zum Konsilliarbericht für Ihren Hausarzt erhalten Sie ebenfalls bei mir).

Bei besonders dringendem Beandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungsstunden in Frage kommen.